Wie sorge ich vor?

Notar Andreas Böhmer über Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

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„Jeder, der jemanden hat, dem er vertraut, kann eine Vorsorgevollmacht vergeben und damit die Durchsetzung seiner Interessen sicher stellen,“ so Notar Böhmer. Foto: Thomas Kröhnert

Es ist eine furchtbare Vorstellung: die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und Wünsche nicht mehr äußern zu können, Anderen hilflos ausgeliefert zu sein – vorübergehend oder auf Dauer. Jeden von uns kann es treffen aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder im fortgeschrittenen Alter.

Dennoch machen sich die Wenigsten Gedanken über diesen Ernstfall. Dabei gibt es einen einfachen Weg, zu gewährleisten, dass der eigene Wille durchgesetzt wird, wenn man selbst nicht mehr dazu fähig ist.

„Es geht um Fragen der medizinischen Behandlung beziehungsweise Nichtbehandlung, aber auch darum zu klären, wer die Bankgeschäfte erledigt, wer sich um mein Hab und Gut kümmert oder einen Platz im Altenheim organisiert“, weiß der Würzburger Notar Andreas Böhmer, der in Vorträgen und Volkshochschulkursen regelmäßig über das Thema Vorsorgevollmacht aufklärt.

„Leider denken viele, dass in diesem Fall automatisch der Ehepartner, die Eltern oder die Kinder die eigenen Interessen vertreten können. Doch das ist leider nicht richtig.“

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Amtsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin zur gesetzlichen Vertretung bestimmen. Selbst wenn ein Angehöriger eingesetzt wird, ist dieser nur eingeschränkt handlungsfähig: Viele Entscheidungen müssen erst vom Amtsgericht genehmigt werden.

Manch einer meint, mit einer Patientenverfügung, in der die Wünsche zur medizinischen und pflegerischen Behandlung und Betreuung festgelegt werden, ausreichend vorgesorgt zu haben. „Das Problem ist jedoch, dass es ohne eine Vorsorgevollmacht niemanden gibt, der diese Bestimmungen dem Arzt zur Kenntnis bringt und im Zweifel durchsetzt.

Nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung sichergestellt.“ Die Betreuungsverfügung, die im Falle der Anordnung einer Betreuung die eingesetzte Person über die eigenen Wünsche informieren soll, ist mit dem Vorliegen einer Vorsorgevollmacht ganz überflüssig. „Im Internet kursieren zahllose Vorlagen für Vorsorgevollmachten, doch die meisten sind sehr umfangreich und kompliziert. Vor allem aber besteht das Risiko, dass solche privatschriftlichen Vereinbarungen rechtlich nicht funktionieren“, warnt Böhmer.

So braucht es beispielsweise für Banken und andere Institutionen einen amtlichen Nachweis, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments geschäftsfähig war. Wird die Vorsorgevollmacht beim Notar erstellt, ist diese Bescheinigung inklusive, auch die Patientenverfügung wird gleich integriert.

Zudem erfolgt eine Registrierung bei der Bundesnotarkammer: Ähnlich dem Organspendeausweis erhält man ein Kärtchen für den Geldbeutel, damit Ärzte schnellstmöglich erfahren, dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen, liegen aber durchschnittlich bei etwa 120 bis 250 Euro.

Böhmer: „Aber das ist eine einmalige Investition fürs Leben, die sich im Ernstfall mehr als bezahlt macht.“

Kostenlose Formulare für eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, Konto- und Depotvollmachten vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Muster zum Thema Patientenverfügung finden sich unter www.bundesanzeiger-verlag.de 

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