„Jeder, der jemanden hat, dem er vertraut, kann eine Vorsorgevollmacht vergeben und damit die Durchsetzung seiner Interessen sicher stellen,“ so Notar Böhmer. Foto: Thomas Kröhnert boehmer_001 0 am 3. Juni 2017 Share. Twitter Facebook Pinterest LinkedIn Tumblr Email
24. April 2024 0 Jugendministerin Ulrike Scharf: „Wir gestalten die Zukunft der Gesundheit gemeinsam!”