Ab Januar 2022 herrscht bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die gesetzliche Pflicht der Nutzung eines E-Rezepts. Wer beispielsweise eine ärztliche Beratung per Videosprechstunde in Anspruch nimmt, muss für die Abholung des Rezepts anschließend nicht in die Praxis kommen. Auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhalten Patient:innen künftig ein E-Rezept. Damit eröffnen sich gleichzeitig neue digitale Anwendungsmöglichkeiten von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Patient:innen können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept etwa per Smartphone-App verwalten und digital an eine Apotheke senden wollen.
Das E-Rezept kommt
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