Datum/Zeit
22.02.2022
19:00 – 21:00
Seit dem Jahr 2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Regelung zu „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht”. Zentrale Aussage ist, dass der Patientenwille unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit – also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt – für die Art und Durchführung einer Behandlung oberste Priorität hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint es besonders bedeutsam, eine fundierte Aufklärung über die Instrumente „Patientenverfügung” und „Vorsorgevollmacht” zu erhalten. Neben der Information über die Gesetzes- und Rechtslage will der Vortrag besonders folgende Fragen beantworten:
Wie kann ich eine Patientenverfügung möglichst verständlich und aussagekräftig erstellen?
Worin besteht der Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht?
Wann ist eine Patientenverfügung wirksam und bindend?
Was bedeuten die juristischen Rahmenbedingungen für mich persönlich?
Wie und von wem kann ich mich bei Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten lassen?
Sind bisherige Patientenverfügungen bei einer Covid-19 Erkrankung wirksam oder müssen sie geändert werden?
Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Zielgruppe:
Pflegekräfte, Ärzte, Seelsorger, Psychosoziale Berufe, Hospizbegleiter, alle Interessierten
Teilnehmerzahl:
max. 70 Personen
Termin(e):
Dienstag, 22.02.2022
19:00 – 21:00 Uhr
Kosten:
10 € (einschl. Unterlagen an der Abendkasse)
Tagungsort:
Online-Vortrag
Anmeldung bis:
15.02.2022
Referent(en):
Ulrich Rothenbucher
Rechtsanwalt, Würzburg
Dr. med. Heribert Joha
Oberarzt der Abteilung für Anästhesie und Palliativmedizin, Klinikum Würzburg Mitte, Standort Juliusspital
weitere Termine:
Dieser Vortrag wird auch am Mittwoch, 05.10.2022 (Nr. 100) angeboten. Anmeldung bis 28.09.2022.
Anmeldung hier