Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

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Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Leben zu retten. Damit setzten sie sich bisher der Gefahr aus, sich strafbar zu machen. Denn heilkundliche Tätigkeiten sind seit jeher aufgrund des Heilpraktiker-Gesetzes ausschließlich Ärzten vorbehalten. Das DRK hatte deshalb eine Änderung des Notfallsanitäter-Gesetzes gefordert. In der geänderten Fassung des Gesetzes, das am 28. Januar im Bundestag beschlossen wurde, dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes jetzt heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen.

Voraussetzung ist, dass sie diese erlernt haben und beherrschen und ihr Eingreifen notwendig ist, um Lebensgefahr oder Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. „Bei einem Notfalleinsatz kommt es manchmal auf jede Minute an, um einen Patienten zu retten. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter werden durch ihre Berufsausbildung hierzu umfassend qualifiziert. Deshalb sind wir froh, dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Das DRK besteht 2021 genau 100 Jahre.

Quelle:
Pressemitteilung DRK, Das Foto entstand bei einer Großübung der Johanniter 2016 in Estenfeld. Bei den Verletzten handelt es sich um Statisten.

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