No-Gos im Umgang mit Kindern

Zum Wohl des Kindes: Kinderschutzkonzepte bei den Johannitern

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©Theresa Batta/
Im Regionalverband der Johanniter gibt es ein dreiköpfiges Kinderschutz-Team, das für Fragen rund um das Thema „Kinderschutz“ zur Verfügung steht und auch Beratungsangebote für Mitarbeitende umsetzt. Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung seien etwa unerklärliche Verletzungen/blaue Flecken, kaputte Kleidung sowie wiederholt fehlendes Essen, so Sozialpädagogin Lea Rennert.

Eine Kindeswohlgefährdung beschreibt laut Definition des Bundesgerichtshofs „eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“ Allerdings sei eine Gefährdung oftmals nicht eindeutig zu erkennen, so Lea Rennert, Teamleitung im Bereich Schulbegleitung bei den Johannitern Würzburg.  Oftmals sind es Einzelbeobachtungen, die sich erst nach und nach zu einem Bild fügen wie zum Beispiel die Vernachlässigung ausreichender Körperpflege, das Fehlen altersgemäßer Ernährung oder das Bemerken von häufigen blauen Flecken. Mann müsse aber auch die Kirche im Dorf lassen, differenziert die Sozialpädagogin: „Nur, weil ein Kind an einem Tag mal keine Brotzeit mitbekommen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.“ Die Johanniter haben sowohl für ihre Kindertagesstätten als auch für den Hort ein Kinderschutzkonzept erstellt. „Und auch für den Bereich der Schul- und Individualbegleitung gibt es bereits erste Entwürfe eines Schutzkonzeptes“, berichtet Rennert. „Grundsätzlich wird bei uns zwischen Vernachlässigung (mangelnde Körperpflege, Ernährung, Zuwendung, Aufsicht), Misshandlung (Schläge, Schütteln, körperliche Bestrafung, Ignorierung) und sexualisierter Gewalt (Einbeziehung des Kindes in sexuelle Handlungen der Erwachsenen) unterschieden“, erklärt die ­Kinderschutzfachkraft. In der Einrichtung selbst registriere das geschulte Auge Auffälligkeiten sofort. Nur wenig Einblick habe man in das, was im elterlichen ­Umfeld geschieht. Hier sei es wichtig, Anzeichen frühzeitig zu erkennen, beispielsweise wenn ein Kind mit unerklärlichen blauen Flecken in die Einrichtung kommt oder von gewaltsamen ­Auseinandersetzungen in der Familie berichtet. „Sollte sich ein Verdacht erhärten, haben wir bei der Johanniter-Unfall-Hilfe den Vorteil, dass wir intern auf ein entsprechendes Beratungsangebot zurückgreifen können“, so Lea Rennert. Denn in jedem Regionalverband gibt es mindestens eine „insoFa“ (insofern erfahrene Fachkraft), die sich speziell zum Thema „Kinderschutz“ fortgebildet hat. Diese Kinderschutzfachkraft gibt nach Kenntnis der Situation ihre neutrale Einschätzung ab und kann so eine zweite Meinung und wichtige Stütze für das weitere Vorgehen sein. „Sollte sich der Ursprungsverdacht erhärten, wird das zuständige Jugendamt in den Fall miteinbezogen und eine entsprechende Kinderschutzmeldung getätigt“, beschreibt Rennert das Prozedere. Nicht immer sind Erwachsene die Täter:innen, auch Kinder können eine Kindeswohlgefährdung für Kinder darstellen. Beispielsweise könne ein älteres Kind seine Macht gegenüber einem jüngeren Kind missbrauchen, so die Pädagogin. „Aber auch hier können klare Regeln formuliert werden, welche Verhaltensweisen angestrebt werden, was hingegen kein angemessener Umgang, aber noch in Ordnung ist (wie schwindeln, schubsen, auslachen), und welches Verhalten absolute „No-Gos“ im Umgang miteinander darstellen (wie schlagen, psychischer Druck, ausgrenzen, festhalten).“ Neben Regeln gebe es auch Kinderkonferenzen, die wohl demokratischste Lösung zur Beilegung von Konflikten.

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