
©Pat Christ
Der Computer sei sein Lieblingsinstrument, sagt Michael Bohnert und schmunzelt. Der Arzt muss deshalb schmunzeln, weil er weiß, dass man das nicht wirklich erwartet. Professor Michael Bohnert ist Rechtsmediziner. Von Rechtsmedizinerinnen und -medizinern denkt man, dass sie ständig schrecklich zugerichtete Unfall- oder Gewaltopfer vor sich auf dem Seziertisch haben. Doch das stimmt nicht. „Wir haben pro Jahr rund 350 Obduktionen”, sagt der Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Würzburg. Das Einzugsgebiet des Instituts erstreckt sich über ganz Unterfranken. Aus diesem großen Areal kommt also im Durchschnitt nur etwas mehr als ein Toter pro Arbeitstag zu Michael Bohnert und seinem Team. Gerichtliche Obduktionen, erläutert der Professor, laufen nach einem vorgeschriebenen Schema ab: Der Schädel-, die Brust- und die Bauchhöhle werden geöffnet. Organe werden entnommen, nach einem bestimmten Schema präpariert und auf Veränderungen hin untersucht. Analysiert werden außerdem, je nach Sachverhalt, Proben von Blut, Urin, Mageninhalt und von Gallenflüssigkeit. Die ganze Prozedur dauert im Durchschnitt zwei Stunden. Manchmal wird etwas gefunden, was eindeutig belegt: Da starb jemand nicht eines natürlichen Todes. Dass dies offenbar wird, kann für die Hinterbliebenen von großer Bedeutung sein. Bohnert denkt zum Beispiel an Unfallopfer. Die können auch eineinhalb Jahre nach dem Unfall an Spätfolgen sterben. Doch eineinhalb Jahre später haben Leichenschauärztinnen und -ärzte den Unfall oft gar nicht mehr in Erinnerung. Dann wird „natürlicher Tod” angekreuzt. Teilweise mit gravierenden finanziellen Folgen für die Angehörigen, die dadurch nichts von der Unfallversicherung erhalten. „Bundesweit gehen Angehörigen dadurch wohl mehrere Millionen Euro durch die Lappen”, sagt der Arzt. Anders als seine Kolleginnen und Kollegen in der Augen- oder Frauenklinik hat es Bohnert jedoch meistens mit Akten zu tun. Jedes Jahr fallen ungefähr 700 reine Aktengutachten an, zum Beispiel in Bezug auf Fahrtüchtigkeit. Rund 150 Mal werden, nach Aktenlage, Gutachten zur Verletzungsbeurteilung zwecks Schmerzensgeld gestellt. Das Team befasst sich außerdem jährlich mit mehr als 150 Vaterschaftsanalysen. Einige hunderte Male werden Blut oder Urin im Auftrag der Polizei auf Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr untersucht. Wenig bekannt ist, dass Opfer von häuslicher Gewalt in der Würzburger Rechtmedizin Unterstützung erhalten. „Wir untersuchen bis zu 200 Gewaltopfer im Jahr”, berichtet Professor Bohnert. Dieses Arbeitsfeld nehme zu. Und zwar dadurch, dass die vertrauliche Spurensicherung seit letztem Jahr als Krankenkassenleistung übernommen wird. „Kommt ein Gewaltopfer zu uns, schauen wir die Person von oben bis unten an, wir dokumentieren Verletzungen fotografisch und indem wir sie beschreiben”, erläutert Michael Bohnert. Die Befunde werden aufbewahrt. In der Hoffnung, dass das Opfer irgendwann den Mut findet, den Täter anzuzeigen.