Würzburg | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 21. März 2019 bestätigt, dass der öffentliche Rettungsdienst unter die sogenannte Bereichsausnahme fällt. Dieser unterliegt damit nicht dem generellen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, sofern die Leistung von einer gemeinnützigen Organisation erbracht wird.
Die Würzburger Johanniter begrüßen die Entscheidung des EuGH. „Das Urteil hat große Bedeutung für den Erhalt der Ehrenamtsstrukturen im Katastrophenschutz vor Ort. Hier ist die öffentliche Hand im Rettungsdienst und in besonderem Umfang über den Rettungsdienst hinaus auch für die Gefahrenabwehr zuständig. Das Ehrenamt ist die Basis für einen leistungsfähigen Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland. Ehrenamtliche Kräfte müssen an den hauptamtlichen Rettungsdienst angebunden sein, um in der Praxis für Einsätze im Zivil- und Katastrophenschutz geübt zu sein. Erst gestern kamen die ehrenamtlichen Helfer bei einem Wohnungsbrand in der Dürrbachau zum Einsatz. Daher ist die heutige Entscheidung des EuGH, den Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr zu sehen und dadurch die Bereichsausnahme zu erhalten, aus unserer Sicht absolut richtig“, sagt Ralph Knüttel, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter in Würzburg.
Die Johanniter bewerten zudem positiv, dass der EuGH mit dem Urteil den qualifizierten Krankentransport als „Dienstleistung der Gefahrenabwehr“ ebenfalls von den Regelungen für öffentliche Ausschreibungen ausgenommen hat. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das Urteil.
„Dadurch können wir rettungsdienstliche Konzessionen ohne streng formalisiertes europäisches Verfahren vergeben, wodurch regionale Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. Das ist eine große Erleichterung für den bayerischen Rettungsdienst“, so der Minister und kündigt an, die betroffenen Organisationen zu einem Gespräch einzuladen, um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetztes zu erarbeiten.