Träger fordern Abschaffung der Corona-Maßnahmen

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Träger von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten trafen sich am 3. Februar 2023 auf Einladung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg (KU) zur ersten Pflegekonferenz im Landkreis Würzburg.

Neben vielen anderen aktuellen Themen rund um das Thema Pflege wurden die Corona-Maßnahmen, die in der Altenpflege nach wie vor gelten und nach heutigem Stand frühestens zum 7.4. 2023 auslaufen, diskutiert. So gilt beispielsweise nach wie vor eine FFP-2-Maskenpflicht für Bewohner, Beschäftigte und Besucher sowie eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher. Die teilnehmenden Verantwortlichen waren sich einig, dass die Maßnahmen nach wie vor zu einer erheblichen Beeinträchtigung im Leben der zu Pflegenden führen. „Es finden immer noch viele zu wenige Besuche statt, wodurch eine soziale Vereinsamung stattfindet. Die immensen negativen Folgen, die bei Kindern und Jugendlichen zwischenzeitlich anerkannt wurden, werden bei der älteren Bevölkerung immer noch ignoriert“, so die KU-Vorständin Eva von Vietinghoff-Scheel. Eine Abwägung zwischen den Corona-Maßnahmen und den Folgen für zu Pflegende findet nicht statt, obwohl das RKI zwischenzeitlich das Risiko, das vom Corona-Virus ausgeht, als niedrig eingestuft hat. Der Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 hat in seinen Stellungnahmen die Risiken der Corona-Maßnahmen ebenfalls erkannt und Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Isolation und zur Abdämpfung von daraus resultierenden Sekundärfolgen gefordert. Die teilnehmenden Träger fordern daher die sofortige Abschaffung aller Corona-Maßnahmen und die Anerkennung der Eigenverantwortlichkeit im Zuhause der zu Pflegenden.

Einig waren sich die Verantwortlichen auch über die Auslegung der Maskenpflicht, die über das Bundesinfektionsschutzgesetz normiert ist. Danach müssen Personen, die gehörlos oder schwerhörig sind, keine Maske tragen. Auch Personen, die mit schwerhörigen oder gehörlosen Personen kommunizieren, sowie Begleitpersonen sind von der Maskenpflicht befreit. Nahezu alle Pflegebedürftige sind bzgl. ihres Gehörs eingeschränkt. Die Pflegenden und Besucher werden daher ausdrücklich aufgefordert, diese gesetzliche Ausnahme zu nutzen, um zumindest diesbezüglich eine Erleichterung für alle zu schaffen. „Es ist gesetzeskonform – im Gegenteil zum Wohl aller zwingend notwendig, dass in Pflegeheimen keine Masken mehr getragen werden müssen“, so KU-Vorstand Prof. Dr. Alexander Schraml, der als Vorstandssprecher der Kommunalen eG die Interessen von 22 Trägern in Bayern vertritt.

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU)
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU) – eine Anstalt des öffentlichen Rechts – wurde im Februar 1998 vom Landkreis Würzburg gegründet. Übertragen wurden ihm insbesondere die Aufgaben der Krankenhausversorgung, der Altenhilfe, der Abfallentsorgung und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Zum KU gehören die Main-Klinik in Ochsenfurt, die Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg, APG – Der Landkreisbus, der Abfallwirtschaftsbetrieb team orange (auch tätig für die Zweckverbände Fernwasserversorgung Mittelmain, FWM, und Abwasserbeseitigung Großraum Würzburg, AGW) sowie mit der Pflege- und Wohnberatung, der ProCura Dienstleistungs GmbH und der Immobilien KU GmbH mehrere Dienstleistungseinrichtungen.
Vorstand und Verwaltungsrat bilden die beiden Organe des KU. Der jährliche Umsatz im gesamten KU und seinen Töchtern beträgt ca. 80 Millionen Euro.

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