Ab dem 18. Lebensjahr ist die Kieferorthopädie nicht mehr
in der kassenzahnärztlichen Versorgung eingeschlossen.
Da heißt, es gibt es keine Kostenerstattung, es sei denn im
Zusammenhang mit einer kieferchirurgischen Korrektur
von ausgeprägten Kieferfehllagen. Foto: Römmelt, Uniklinikum Würzburg