Vom Reisen und Ankommen

Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra aus Würzburg über barrierefreies Reisen von Senioren mit eingeschränkter Mobilität oder von Menschen mit Behinderung

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Foto: Rodegra

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Lebenslinie (L): Das barrierefreie Hotel oder die Ferienwohnung ist eine Sache, das andere die Anreise… Sind Bahn, Flugzeug oder Schiff entsprechend auf die Klientel eingestellt oder lässt das Angebot noch zu wünschen übrig?

Kay P. Rodegra (KPR): Die Transportunternehmen sind darauf eingestellt und müssen das sogar sein. Verschiedene EU-Vorschriften schreiben den Bahnunternehmen, Fluggesellschaften, Flughafen-, Hafen- und
Schiffsbetreibern zumindest innerhalb der EU ausdrücklich vor, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität kostenfreie Hilfestellungen angeboten werden müssen. Das bedeutet zum Beispiel Hilfe beim Einsteigen in den Zug, beim Einchecken am Flughafen oder dabei, an Bord des Flugzeuges oder Schiffes zu gelangen. Im Flugzeug müssen auch Rollstühle oder andere Gehhilfen kostenfrei befördert werden.

L: Wie bekommt man diese Hilfe?

KPR: Indem man sie frühzeitig, das heißt einige Tage vor Reisestart, bei der Fluggesellschaft, bei der Bahn oder auch beim Reiseveranstalter anmeldet. Man sollte aber bereits bei der Buchung darauf hinweisen, dass man auf der An- und Abreise Hilfe benötigt.

L: Es gibt zahlreiche Reiseveranstalter, die sich auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingestellt haben. Kann man auf Barrierefreiheit vertrauen, wenn man dort bucht?

KPR: Es kommt immer auf die konkreten Vereinbarungen an. Die Versprechungen im Katalog, Flyer, Internetbeschreibungen oder im Rahmen individueller Reisenagebote und die Zusagen auf der Reisebestätigung sind Vertragsbestandteil. Sind diese Leistungsbestandteile am Urlaubsort nicht vorhanden, liegt ein Reisemangel vor, für den der Reiseveranstalter haften muss. Das geht soweit, dass ein Reisender einen Vertrag bei schweren Mängeln kündigen kann, beispielsweise wenn trotz Buchung kein behindertengerechtes Hotelzimmer zur Verfügung steht. Dann macht sich der Reiseveranstalter auch schadensersatzpflichtig. Schon aus diesem Grund achten Spezialveranstalter sorgfältig auf die
Einhaltung von Zusagen oder sollten es tun.

Das Interview mit dem Reiserechtsexperten Kay P. Rodegra führte Lebenslinie Chefredakteurin Susanna Khoury.

Informationen zum Fliegen, auf dem Schiff und bei Bahnreisen beispielsweise unter:

www.lba.de
www.soep-online.de
www.bahnhofsmission.de

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