Was bedeutet „betreutes“ Wohnen?

Das „Service-Wohnen“-Konzept in Lohr ermöglicht Senioren länger Eigenständigkeit

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„Service-Wohnen“ bietet die Möglichkeit, Gemein­-
schaft neu zu erleben und soziale Kontakte zu
pflegen. Die Wohnungen in Lohr können individuell eingerichtet werden. Lediglich Bad und Küche sind bereits vorhanden. Foto: ©depositphotos.com/
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Die heutige Generation 50+ hat klare Vorstellungen, wie sie im Alter leben will. Danach gefragt, wie die Wohnsituation mit 70 Jahren aussehen soll, gaben 57 Prozent der Probanden an, dass sie zu diesem Zeitpunkt in einer Wohnung oder in einem Haus leben würden, wo sie die Möglichkeit haben, Hilfe „zuzubuchen“, so eine aktuelle Umfrage des Statistik-Portals „Statista“.

Natürlich möchte die Mehrheit am liebsten ganz ohne Hilfe in den eigenen vier Wänden auskommen. Ist das aber nicht mehr möglich, greifen Konzepte wie etwa „Service-Wohnen“, das im Caritas-Seniorenzentrum St. Martin in Lohr am Main, neben der vollstationären Pflege und der Tagespflege, angeboten wird.

Doch was versteht man darunter, „betreut“ zu wohnen, und für wen ist es gedacht? „In diesen Wohnungen leben die Mieter eigenständig“, so Brigitte Bickert, zuständig für die Service-Wohnungen des Caritas-Seniorenzentrums in Lohr. „Sie geben jenen, die geistig und körperlich noch fit sind, Sicherheit, falls einmal schnelle und professionelle Hilfe, etwa im Falle eines Sturzes, nötig ist.“

Hierzu sind die Wohnungen mit mehreren Notruf-Systemen ausgestattet: „Wird ein solcher Knopf betätigt, kommt Personal aus dem Pflegebereich des angrenzenden Seniorenheims zu Hilfe“, erklärt Bickert. „Insgesamt gibt es bei uns 16 moderne, barrierefreie Ein- und Zweizimmerwohnungen zwischen 26 und 67 Quadratmetern“, so die Fachfrau.

Die Mietpreise, einschließlich der Nebenkosten, bewegen sich, je nach Größe der Wohnung, zwischen 452 und 1.011 Euro. Zusätzliche Serviceleistungen, wie etwa ein Mittagsmenü im Speisesaal der Einrichtung, können individuell abgerufen werden, je nach persönlichem Bedarf.

Wichtig zu wissen: Als Serviceleistung, die extra abzurechnen ist, wird auch das Aktivwerden der Pflegekraft nach der Betätigung des Notruf-Systems verstanden. Der Grund: Mit den Service-Bewohnern hat das Seniorenheim keinen Versorgungsvertrag. In Lohr am Main wird dieses Konzept aktuell von Mietern ab etwa 80 Jahren in Anspruch genommen, sagt Bickert. Die meisten von ihnen seien alleine.

Die Expertin appelliert an Vorsorge mit Weitsicht. „Oft sind die Kunden bei ihrer Anfrage für ‚betreutes‘ Wohnen schon gebrechlicher, als sie es sich eingestehen.“ „Service-Wohnen“ könne auch mit einem hohen Pflegegrad genutzt werden, informiert Bickert. Im Unterschied zum Seniorenheim lautet das Credo hier: „Ich bin selbständig und kümmere mich auch selbst um Hilfe. Das heißt, der Kunde nimmt eigenständig die Unterstützung der Sozialstation in Anspruch, die sich ebenfalls in Laufweite zum Haus befindet.“

Geht es eines Tages nicht mehr, denkt man in Lohr voraus. „Wer im Service-Wohnen lebt, wird auf Wunsch auch für den Pflegebereich angemeldet“, erklärt die Fachkraft Bickert. Das heißt, sobald im Seniorenheim ein Platz verfügbar ist, kann gewechselt werden.

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