Pseudomonaden im Hochbehälter Galgenberg nachgewiesen; Gesundheitsamt und Trinkwasserversorger haben bereits Massnahmen ergriffen

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Im Hochbehälter Galgenberg in Würzburg wurde in einer mikrobiologischen Untersuchung
das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Pseudomonaden zählen in
Krankenhäusern zu den Problemkeimen, die unter Umständen schwere Infektionen
auslösen können.

Außerhalb klinischer Einrichtungen kann das Bakterium Entzündungen des Außenohrs,
von Haarfollikeln und der Hornhaut, sowie bei offenen Wunden chronische
Wundinfektionen auslösen. Der Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa in der
Trinkwasserverordnung liegt bei 0 KBE/100 ml Wasser. Nachgewiesen wurden 2 KBE/100 ml Wasser.

Die Ursache für den Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist oft nur schwer zu
finden, es gibt Hinweise auf einen Zusammenhang mit neu verlegten Rohren. Die
wichtigste Maßnahme beim Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist die
Ursachenforschung durch weitere Probenahme und eine sich daran anschließende
Desinfektion des Leistungsnetzes mit Chlor über einen längeren Zeitpunkt. Das Abkochen
des Wassers ist nur in Einzelfällen (siehe unten) erforderlich, da das Trinken und
Händewaschen (bei intakter Haut) von Wasser mit Pseudomonaden nicht zu einer
Gesundheitsgefährdung führen.

Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat hierzu folgende Empfehlungen veröffentlicht:

Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?

• Patienten mit Mukoviszidose
• Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegkathetern oder einer Magensonde zur
Ernährung (Perkutane Endoskopische Gastrotomie)
• Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
• Stark abwehrgeschwächte Personen (Rücksprache mit dem Hausarzt) bzw. Patienten,
die mit Immunsuppressiva behandelt werden
• Kontaktlinsenträger, soweit sie die Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen

Wie erfolgt die Übertragung?

Die Übertragung kann erfolgen
• durch Kontakt von Wasser mit Wunden, vorgeschädigter Haut oder der Eintrittsstellen
von Kathetern o. ä.
• über mit Pseudomonaden verunreinigte Inhalationsgeräte, aus denen Medikamente bzw.
Flüssigkeiten inhaliert werden.
• über das Reinigen von Kontaktlinsen mit Pseudomonadenhaltigem Wasser
(Belagsbildung auf den Kontaktlinsen, die zu einer Hornhautinfektion/ Keratitis führen kann).
• im Ausnahmefall über Verbleiben von kontaminiertem Wasser nach dem Duschen/Baden
im äußeren Gehörgang (Außenohrinfektionen möglich).

Wie erfolgt die Übertragung nicht?

• Trinken von Wasser
• Anwendung von Wasser auf intakter Haut
• Händewaschen
• Wäschewaschen und -trocknen

Welche Schutzmaßnahmen sollten von o. g. Patientengruppen beachtet werden?

• Personen, die Inhalationsgeräte verwenden, sollten zur Bedienung und Reinigung der
Geräte nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser vergleichbarer Qualität verwenden.
• Personen mit offenen Wunden oder Harnwegkathetern sollten zur Reinigung dieser
Wunden bzw. der Kathetereintrittsstelle nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser
vergleichbarer Qualität verwenden.
• Kontaktlinsen sollten nur mit zuvor abgekochtem Wasser gereinigt werden.
• Ohren nach dem Reinigen/Duschen/Baden mit Wasser gut abtrocknen.
• Säuglingsnahrung mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten.
• Prothesen und Zahnspangen in Gefäßen, aufgefüllt mit zuvor abgekochtem oder
abgepacktem Wasser, aufbewahren.

Maßnahmen, die durch das Gesundheitsamt und/ oder den Wasserversorger
 vorgenommen werden:

• Einrichtung einer Kommission unter Einbeziehung des Wasserversorgers
• Spülung des Wassernetzes durch den Wasserversorger
• Erhöhung der Chlordioxidkonzentration zur Sicherstellung einer ausreichenden
Desinfektionsmittelwirkung im Trinkwasser
• Fortlaufende engmaschige mikrobiologische Kontrolle
• Sämtliche Maßnahmen gelten so lange, bis durch entsprechende Untersuchungen keine
Belastung der Bakterien mehr besteht

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