Durchblick im Pflegedschungel

Johanniter helfen bei Fragen rund um die ambulante und stationäre Pflege

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Johanna Zdebik, Pflegedienstleiterin der Sozialstation der Johanniter in Würzburg, mit dem neuen „Pflegelotsen“-Wegweiser der Johanniter.
Foto: Pat Christ

Welche Leistungen stehen bei welchem Pflegegrad zu? Und wie bekommt man einen Pflegegrad? Solche Fragen beantwortet Johanna Zdebik, Pflegedienstleisterin der Johanniter-Sozialstation in Würzburg, jede Woche mehrmals. „Das Pflegesystem ist für Pflegebedürftige und Angehörige wie ein Dschungel“, sagt die Pflegefachkraft. Deshalb nimmt sie sich viel Zeit für Beratung. Aus diesem Grund entwickelten die Johanniter in Unterfranken außerdem eine neue Borschüre: den „Johanniter-Pflegelotsen“.

Wie wichtig eine fundierte Beratung ist, das erfuhr Johanna Zdebik erst heute Morgen wieder. „Ich ging zu einem 91 Jahre alten Mann, der die Sozialstation wechseln möchte“, erzählt sie. Das erste, was ihr auffiel, war die niedrige Einstufung des Seniors, der einen Schlaganfall erlitten hat: „Er hatte lediglich Pflegegrad 2.“ Nach Zdebiks Einschätzung wäre mindestens Pflegegrad 3 angemessen. Was sie dem Mann und einer Nachbarin, die sich um den Pflegebedürftigen kümmerte, auch mitteilte.

Außerdem stellte sich heraus, dass der Mann längst nicht alle Leistungen, die ihm zustehen würden, abgerufen hatte. So zahlt er eine Frau, die seine Wohnung reinigt, komplett aus eigener Tasche. „Doch dafür stünde ihm ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zu“, so Zdebik. Schließlich hatten weder der Mann noch die Nachbarin je davon gehört, dass es Geld für „Verhinderungspflege“ gibt, wenn die Person, die sich neben der Sozialstation um einen Pflegebedürftigen kümmert, einmal nicht die Betreuung übernehmen kann. Beispielsweise weil sie krank oder verreist ist.

1.612 Euro gibt es hierfür von der Pflegeversicherung. Derselbe Betrag wird für Kurzzeitpflege gewährt. „Was ist denn da der Unterschied?“, wollte der betagte Herr von Johanna Zdebik wissen. Ganz einfach, erklärte ihm die Pflegefachkraft: „Verhinderungspflege wird ambulant erbracht, Kurzzeitpflege findet in einem Pflegeheim statt.“

Groß ist die Unsicherheit vor allem, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bevorsteht. „Was will der denn alles wissen?“, wird Johanna Zdebik oft gefragt, kommt sie zum Erstgespräch in die Wohnung eines Pflegebedürftigen. Darauf ist die Pflegeberaterin eingestellt: Stets hat sie einen Katalog von Fragen dabei, die der MDK üblicherweise stellt.

Allerdings klappert der MDK diese Fragen nicht einfach ab: „Meist sind sie im Gespräch versteckt.“ Etwa die Frage danach, ob ein Pflegebedürftiger von Ängsten heimgesucht wird. Möglicherweise hat er Angst, zu stürzen. Oder er hat Angst, dass seine Kinder wegziehen und er alleine zurückbleibt. Grundsätzlich berät Zdebik unverbindlich. Sie kommt also auch dann zum Erstgespräch, wenn nicht klar ist, ob ein Mensch, der sich pflegebedürftig fühlt, tatsächlich einen Pflegegrad bekommt.

Die Beratung verpflichtet außerdem nicht, Kunde der Johanniter-Sozialstation zu werden. Auch die Broschüre Der „Johanniter-Pflegelotse“ erhalten selbstverständlich alle, die sich dafür interessieren.

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