Parken nur mit Handicap! 

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Grundvoraussetzung ist der hellblaue EU-Schwerbehindertenparkausweis: Menschen, mit diesem Dokument dürfen auf Schwerbehindertenstellplätzen parken. Der Ausweis ist nicht auf ein Fahrzeug zugelassen. Sondern auf eine Person. „Die muss an der Fahrt auch teilnehmen“, erklärt Julian Wendel, Behindertenbeauftragter der Stadt Würzburg. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Beantragt werden muss er bei der kommunalen Verwaltung. Genehmigt wird er auf der Basis bestimmter Kriterien. Der Antragsteller muss das Merkzeichen „aG“ für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ oder „Bl“ für „blind“ im Schwerbehindertenausweis haben. Außerdem erhalten Menschen mit Contergan-Schädigung oder vergleichbarer Beeinträchtigung laut Julian Wendel einen Ausweis. Nichtbehinderte fragen oft, warum die Extra-Parkplätze nötig sind. Wendel erläutert die Hintergründe: „Personen mit Einschränkungen können sich nur unter sehr großer Anstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen.“ Sie seien darauf angewiesen, auf kurzem Weg dahin zu kommen, wohin sie gelangen möchten. Etwa ins Rathaus. Oder in den Supermarkt. Vor öffentlichen Gebäuden wie Ämtern, Krankenhäusern oder Schulen befindet sich deshalb mindestens ein Schwerbehindertenstellplatz: „Weitere Stellplätze sind in Würzburg im Stadtgebiet verteilt.“ Gemäß DIN seien Schwerbehindertenstellplätze breiter und länger als konventionelle Parkplätze. „Dies liegt daran, dass Personen im Rollstuhl an der Seite oder hinter dem Auto Platz zum Ein- und Aussteigen benötigen”, so Julian Wendel. Dass Behindertenparkplätze von Menschen ohne Ausweis blockiert werden, komme laut dem Behindertenbeauftragten in Würzburg selten vor. „Das mag am Bewusstsein über die Bedeutung der Stellplätze liegen, aber gewiss auch an den Kosten“, sagt er. Wer einen Behindertenparkplatz nutzt, ohne beeinträchtigt zu sein, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro belangt. Das Fahrzeug wird außerdem abgeschleppt. Was zusätzlich 100 Euro kostet. 

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