Neuer Datenrucksack

Anfang des Jahres wurde die elektronische Patientenakte (ePa) installiert. Der VdK sieht in ihr mehr Vor- als Nachteile

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Es gibt Menschen, die sitzen vor einer neuen Ärztin oder einem neuen Arzt, und haben alles dabei, was benötigt wird, um sich ein Bild zu machen: Befunde aus der Vergangenheit sowie aktuelle Röntgen- oder MRT-Bilder, die Namen aller eingenommenen Arzneien. Doch mindestens ebenso häufig ist dies nicht der Fall. Hier soll die elektronische Patientenakte (ePA) helfen, die seit 15. Januar in den Modellregionen Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen am Start ist. Rund 70 Millionen ePas sind inzwischen eingerichtet.1 Nach vier Jahren Vorlaufzeit soll die ePa nach Eliminierung von „Kinderkrankheiten“ ab April flächendeckend eingeführt werden. Auf ihr sollen alle gesundheitsrelevanten Daten gesetzlich Versicherter gespeichert sein. „Wir sehen darin viele Vorteile“, sagt Carsten Vetter, Geschäftsführer des VdK in Unterfranken. Längst ist es gang und gäbe, online einzukaufen, mobil zu arbeiten und virtuell zu kommunizieren. Gerade im Gesundheitswesen, so Vetter, biete die Digitalisierung große Vorteile: „Sie kann Leben retten.“ Für ihn ist die ePa „wie ein Rucksack“ voller medizinischer Daten, die helfen, zielgerichteter und schneller zu behandeln, vor allem im Notfall: „Es finden sich hier zum Beispiel Vorerkrankungen oder Risikofaktoren.“ Zudem ließen sich Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkennen. In der ePa werden auch Bilder von Röntgenaufnahmen, von CT und MRT gespeichert. Alles, was eine Ärztin oder ein Arzt macht, ist hier dann eingespeist. Künftig, so Carsten Vetter, sollen auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten hinterlegt werden können. Auch Einwilligungen zur Organ- oder Gewebespende werden sich womöglich zukünftig in der ePa wiederfinden. „Für Patientinnen und Patienten soll es ebenso machbar werden, ein Blutdruck- oder Blutzuckertagebuch oder Daten eigener Fitness-Apps zu hinterlegen. Aber das ist im Moment noch Zukunftsmusik“, so der Bezirksgeschäftsführer. Schwierig aus Sicht des VdK sei die aktuell noch mangelhafte Barrierefreiheit der ePa: „Man braucht dazu ein modernes Handy.“ Das hat nicht jeder ältere Mensch. Vor allem auch für Menschen mit Sehproblemen scheint die Nutzung noch schwierig zu sein. Zu den vielen Facetten des Themas „Digitalisierung“ gehört auch die Frage nach der Sicherheit der Daten. So positiv es sei, dass sich durch die ePa zum Beispiel Mehrfachbehandlungen vermeiden lassen: „Voraussetzung ist, dass die Daten sicher sind. Nur wer zugreifen darf, sollte zugreifen können. Das betrifft niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern, Therapeutinnen und Therapeuten, Apotheken und natürlich die Patientinnen und Patienten selbst.“ Wobei niemand gezwungen ist, sich eine ePa anzulegen. Man kann ihr widersprechen. Man könne auch ablehnen, so Carsten Vetter, dass bestimmte Ärztinnen und Ärzte oder Apotheken die ePa einsehen: „Die ePa ist versichertengeführt, will heißen, sie gehört der und dem Versicherten.” Die und der Versicherte können auch entscheiden, welche Daten gelöscht werden sollen. Nicht wenige gesetzlich Versicherte hatten vor der Einführung der ePa Angst, dass ihre Daten abgegriffen werden könnten. Das Fraunhofer-Institut beschwichtigte Ende 2024: Niemand müsse diese Angst haben, die ePa sei sicher. Mitglieder des „Chaos Computer Clubs“ (CCC) allerdings wiesen Anfang 2025 auf einem CCC-Kongress gravierende Schwachstellen nach. Über unsicher konfigurierte IT in Arztpraxen und bei Krankenkassen konnten Unbefugte auf Akten von 70 Millionen Versicherten in Deutschland zugreifen. Judith Gerlach, Bayerns Gesundheitsministerin, forderte daraufhin eine rasche Behebung der Sicherheitslücken.

Quelle: 1 GKV-Spitzenverband

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