Mit Frühstück nach Wunsch

Impulsbeitrag zum Tag der Pflege am 12. Mai: Wie ambulant betreute Wohngemeinschaften mehr Selbstbestimmung im Alter ermöglichen

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Stellen Sie sich vor: Sie stehen nicht um sechs Uhr auf, nur weil es ein Dienstplan vorsieht. Sie schlafen aus, trinken in Ruhe ihren Kaffee und entscheiden selbst, wann ihr Tag beginnt. Genau dieses Stück selbstbestimmten Alltags und Würde wollen viele ältere Menschen auch dann nicht aufgeben, wenn sie auf Pflege angewiesen sind. Eine mögliche Lösung in einer solchen Situation ist eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft (ABWG). Sie gilt als Alternative zum klassischen Pflegeheim. Der Vorteil: Sie versprechen mehr Selbstbestimmung, mehr Alltag und mehr Nähe. Tobias Konrad, bis Januar Leiter von „Wirkommunal“, einer Abteilung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg (KU), erklärt im Gespräch mit der Lebenslinie, was dieses Wohnmodell ausmacht und für wen es geeignet ist. „Im Grunde ist die hauptsächliche Unterscheidung zwischen den ABWGs und dem klassischen Pflegeheim, dass Ersteres eine ambulante Wohnform ist, das heißt, eine häusliche Wohnform. Das hat nichts mit einer stationären Trägerschaft zu tun.“ Entscheidend sei die Autonomie. „Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen entscheiden alles selbstbestimmt und müssen das auch.“ Diese Selbstbestimmung präge den Alltag unmittelbar. „Wenn jemand sagt, er ist ein Langschläfer und möchte später frühstücken, dann ist das so.“ Zeitliche Vorgaben gebe es nicht – ganz im Gegensatz zur stationären Pflege. Geeignet ist das Modell grundsätzlich für alle Pflegegrade. „Jeder, der einen Pflegegrad hat, kann in diese Wohnform einziehen“, erklärt Tobias Konrad, der sich bestens mit dem Thema Wohnen im Alter auskennt (die Lebenslinie berichtete zuletzt in der Ausgabe 2/24). Auch ein Verbleib bis zum Lebensende sei möglich. Grenzen gebe es dennoch. „Wenn jemand zum Beispiel eine starke Weglauftendenz hat oder sehr pflegeintensiv versorgt werden muss, dann muss man auch über einen Auszug sprechen.“ Überhaupt ist miteinander sprechen essenziell. Denn ein zentrales Merkmal sei die gemeinschaftliche Auswahl der Mitbewohnerinnen und -bewohner. Konflikte sollen so vermieden werden. Für Konrad entscheidend sei die Offenheit des Konzepts. „Wenn eine Mitbewohnerin oder ein Mitbewohner sagt, sie fahren jetzt in Urlaub, dann fahren sie.“ Pflegedienste, Betreuerinnen und Betreuer hätten lediglich einen „Gaststatus“ in der WG. Besuche, stellt Konrad heraus, müssten vorher in der Wohngemeinschaft abgesprochen werden. Eine wichtige Rolle spielen dem Experten zufolge die Angehörigen. „Es ist gewünscht und auch gefordert, dass sie gewisse Leistungen übernehmen.“ Herzstück sei „das Gremium der Selbstbestimmung“, in dem etwa entschieden werde, wie hoch das Haushaltsgeld sein soll. Unterstützt werden die maximal zwölf Bewohnerinnen und Bewohner in der Pflege und Hauswirtschaft. Das übernehmen (nach Wunsch) ambulante Dienste sowie Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte. „Sie kochen und können auch einfache pflegerische Leistungen erbringen.“ Wichtig zu wissen: Bei den Kosten nähert sich die Pflege-WG dem Pflegeheim an. „Sie liegen meist nur leicht darunter“, sagt Konrad. Denn: Neben Pflegeleistungen fallen Miete, Betreuungspauschalen und Hauswirtschaftskosten an. „Man hat eine nahezu 24-Stunden-Versorgung und das muss finanziert werden.“ Für „Wirkommunal“, als Moderatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, ist das WG-Konzept zukunftsweisend. Das sieht auch Tobias Konrad so: „Es ist ein wichtiger ergänzender Baustein in der regionalen Pflegeversorgung.“

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