„Jeder, der jemanden hat, dem er vertraut, kann eine Vorsorgevollmacht vergeben und damit die Durchsetzung seiner Interessen sicher stellen,“ so Notar Böhmer. Foto: Thomas Kröhnert boehmer_001 0 am 3. Juni 2017 Share. Twitter Facebook Pinterest LinkedIn Tumblr Email
4. Dezember 2025 0 memo gewinnt Deutschen Nachhaltigkeitspreis Unternehmen 2026 in der Kategorie „Konsumgüter Grosshandel“
29. November 2025 0 Doppelt genäht hält besser: Spezieller „Doppel-Flicken“ verschliesst Loch im Herz